GCD: Der grüne Vogel fängt den Wurm

Die Redewendung vom frühen Vogel zielt darauf ab, dass im Morgengrauen für den Vogel die besten Chancen bestehen, einen Wurm zu fangen. Doch welche Analogie lässt sich zum grünen Vogel aufbauen? Der Methapher des grünen Vogels steht für das Unternehmen, das erfolgreich mit umweltfreundlichen Angeboten Kunden gewinnt und langfristig an sich bindet. Bei GCD geht es um die Green Claims Direktive in der Europäischen Union und die Frage, wie Sie Greenwashing vermeiden können. Somit schützen Sie die Reputation Ihres Unternehmens, ihrer Marke und ihrer Produkte schützen.

Umweltfreundliche Produktaussagen allgegenwärtig

Produktaussagen zu Umweltbelangen, wie zum Beispiel:

  • der ozeanfreundlicher Sport-BH,
  • das CO2-neutralen Obst,
  • die grünen Talenten,
  • mikroplastik-freies Meersalz
  • oder dem klimaneutralen Versand im E-Commerce,

sind allgegenwärtig. Das veranschaulicht auch unsere folgende Kollage.

Kollage zur Veranschaulichung von Umweltaussagen bei Produkten.

Leider entbehren diese Aussagen nur allzu oft jeglicher Nachweise oder Begründung. Eine Motivation für solche Aussagen ist, den Kunden ein gutes Gewissen, bei ihrer Kaufentscheidung zu geben. Ein weiteres Motiv ist, einen höheren Preis für die Leistung zu verlangen, denn die Käufer: innen wollen durch ihre Kaufverhalten zu einer nachhaltigeren Welt beitragen. Dafür sind sie bereit auch einen höheren Preis zu bezahlen.

Eine oft zitieren Studie der EU-Kommission (2020) verdeutlicht, dass über die Hälfte der geprüften Umweltaussagen in der EU als vage, irreführend oder unfundiert beurteilt werden. 40 Prozent der Aussagen waren nicht belegt. Hinzu kommt, dass es auf dem EU-Markt neben den Produktaussagen mit über 230 verschiedene Umweltzeichen einen Wildwuchs von Zeichen und Siegeln gibt.

Greenwashing vermeiden!

Grundsätzlich täuscht das sogenannte Greenwashing jedoch nicht nur die Konsumierenden und Käufer: innen. Durch Greenwashing werden in unserer kundenzentrierten Wirtschaft, wo es um Differenzierung geht, auch Anbieter benachteiligt, die wirklich nachhaltige Produkte herstellen und vertreiben.

GCD – Die neue Richtlinie gegen Greenwashing

Die neue „Richtlinie (Green Claims Directive kurz GCD) zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten muss bis zum 27. März 2026 erfolgen und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden.

Die deutsche Fassung der Richtlinie finden Sie hier. Auch wenn die Umsetzung in deutsches Recht noch ansteht, laden wir Sie dazu ein, sich rechtzeitig über die Inhalte und zukünftige Maßnahmen zu beraten. Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen. Denn die neue Richtlinie betrifft vorvertragliche Pflichtinformationen ihres Angebotes, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.

Weitere Hinweise zur Richtlinie, ihren Zielen, Beispielen und vieles mehr finden Sie hier. Wenn Sie fragen zu der Richtlinie und der Umsetzung in Ihrem Unternehmen haben, sprechen Sie uns gerne an.