Homer Simpson und der „Market Shaper“

Was hat Homer Simpson mit einem Market Shaper zu tun? Als Homer Simpson 1998 seine Internetfirma gründet, bat er seine Frau Marge um Hilfe. Wie soll seine neue Firma heißen?

Doch dann stellte Homer fest: „…was zunächst den Vorrang hat ist mein Titel. Ich glaube ich mache mich selbst zum …Vize-Präsidenten…nein, warte…Junior Vize-Präsidenten.“

Als ich auf LinkedIn meinen neuen Jobtitel für meine Aufgabe bei marketing in shape eintragen sollte, betitelte ich mich als Market Shaper. Die Geschichte dahinter ist kurz erzählt. Sie zeigt was mich antreibt.

Die Wirtschaft hat einen enormen Einfluss auf die nachhaltige Entwicklung unsere Gesellschaft. Unternehmer:innen und Mitarbeiter:innen müssen hierfür die Märkte verändern. Politik und Konsumenten können dabei helfen, aber die Visionen, Strategien und Innovationen für nachhaltige Dienste und Produkte kommen von den Unternehmen. Denn Märkte sind nicht „gottgegeben“, sondern werden geschaffen: Darum bin ich ein Market Shaper!

Die Gründe für den Titel Market Shaper sind vielfältig. Der Titel soll klar machen, dass ich mit Ihnen Ihre Märkte der Zukunft nachhaltig gestalten will. Der Market Shaper will Kunden mit Visionen überzeugen. Auch ist nachhaltiges Wirtschaften sinnstiftend für Ihre Mitarbeiter und hilfreich für die Gewinnung von neuen Talenten.

Neugierig geworden? Schauen Sie sich die Episode von Homer Simpson oder vereinbaren Sie eine Termin mit uns.

Workshop Nachhaltiges Management für Führungskräfte

Nachhaltigkeit ist eine Führungsaufgabe. Machen Sie Ihre Führungskräfte fit für die neuen Herausforderungen der nachhaltigen Transformation.

  • Verständnis für Nachhaltigkeit beim Management.
  • Handlungsfelder der Nachhaltigkeit.
  • Führung und Entscheidungshilfe in komplexen Situationen.
  • Von den Ideen zur Strategie für Nachhaltigkeit Ihres Unternehmens.

Inhouse 6:30 h

Für Details zu dem Workshop geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Greenwashing vermeiden: Urteil zu „klimaneutral“

Foto von "pro climate" Siegel
Beispiel: Label „umweltneutral“

Werbeaussagen zum Thema Klima müssen für den Käufer mit den wesentlichen Informationen zum Verständnis von Begriffen wie „klimaneutral“ (in dem Fall mit dem Zusatz „CO2-kompensiert“) hinterlegt werden.

Das besagt ein Urteil des Landgericht Karlsruhe nach mündlicher Verhandlung (13 O 46/22 KfH).

Ansonsten droht die Unterlassung solcher Begriffe nach § 5a Abs. 1 UWG.

Das Landgericht Karlsruhe geht in seinem Urteil vom „umweltinteressierten, durchschnittlichen Verbraucher“ aus. Die Kompensation darf nicht zu abstrakt sein (hier ein Waldprojekt in Peru). Ferner muss das produktbezogene, emittierte Treibhausgas dauerhaft bilanziell neutralisiert worden sein.

Das Urteil schafft Rechtssicherheit und erhöht die Anforderung an werbende Unternehmen zur Vermeidung von Greenwashing.

In unseren Workshops beraten wir Sie gerne, wie Sie Greenwashing vermeiden.

Pressemitteilung zum Urteil des LG Karlsruhe.